TOP-AKTUELLES ZUR CORONA PANDEMIE

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR     oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

AKTUELLE INFORMATION ZUR CORONA PANDEMIE

Bereits ab Samstag, den 24. April benötigen Sie einen negativen und offiziellen Schnelltest, damit wir Sie in unserem Friseursalon bedienen können. Bitte keine eigenen Selbsttests, da der Gesetzgeber ein offizielles Dokument verlangt. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Trotz der Umstände freuen wir uns auf Ihren Besuch in der Haarscheune. 

Möglichkeiten zur Durchführung eines offiziellen Schnelltests

Tagespflege Dresselndorf

Westerwaldstraße 86
57299 Burbach
Telefon: 02736/4495793 
E-Mail: tagespflege.dresselndorf@diakonie-bethanien.de

Die Anmeldung und Terminvergabe kann an Werktagen bis 17.00 Uhr des Vortages telefonisch unter oder per E-Mail erfolgen.

Testzentrum DRK Burbach

Ewald-Sahm-Str. 7
57299 Burbach

Terminvergabe online über:
www.schnelltestungen-drksiwi.de

Praxis Thomas Zibold und Dr. Martin Müller

Nassauische Straße 10
57299 Burbach
Telefon: 02736/8011

Telefonische Terminvereinbarung

Praxisklinik am Flüßchen

Dr. med. Karl-Hermann Klein und Dr. med. Anke Nölling
Am Flüßchen 12
57299 Burbach

Terminvergabe online über:
www.praxisklinik-burbach.de

Möglich sind folgende Testarten:

  • PCR-Test in Corona Teststellen. Die schriftliche oder digitale Bescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Schnelltest in Corona-Teststelle (gegen Bezahlung). Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Schnelltest in Corona-Teststelle (sogenannter kostenloser Bürgertest)Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein.